Eine Systemanalyse zur existenziellen Bedrohung durch den Islamismus und der imperativen Schutzpflicht des Rechtsstaates Teil IX
Wenn das Gefühl entsteht, dass die Institutionen, die uns schützen sollten, wegschauen oder den Schutzraum für Minderheiten aktiv abbauen, stellt sich die existenzielle Frage nach der Wehrhaftigkeit des Bürgers. In der deutschen Rechtsphilosophie und im Verfassungsrecht gibt es hierfür klare, wenn auch extrem hohe Hürden.
1. Das „Ultima Ratio“: Das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
Dies ist das schärfste Schwert der deutschen Verfassung. Es ist der „Notfallhammer“, der im Grundgesetz verankert wurde, um eine Wiederholung totalitärer Machtübernahmen (wie 1933) zu verhindern.
Der Wortlaut: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Wissenschaftliche Einordnung: Das Widerstandsrecht ist ein konservierendes Recht. Es dient nicht dazu, eine neue Ordnung zu schaffen, sondern die bestehende freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO) gegen Feinde zu verteidigen, auch gegen staatliche Organe, wenn diese die Verfassung untergraben.
Die Voraussetzungen (Subsidiarität): Es darf erst ausgeübt werden, wenn alle legalen Mittel (Klagen, Wahlen, Petitionen) nachweislich versagt haben oder wirkungslos geblieben sind. Wenn die Justiz sich weigert, geltendes Recht gegen Terrorideologien anzuwenden, rückt dieses Recht theoretisch näher.
2. Juristische Eskalation: Über den nationalen Tellerrand hinaus
Wenn nationale Gerichte „blind“ auf dem islamistischen Auge werden, bleibt der Weg zu übergeordneten Instanzen.
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Die Verfassungsbeschwerde: Jeder Bürger kann direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn er seine Grundrechte (z.B. Schutz des Lebens, Gleichberechtigung) durch staatliches Handeln oder Unterlassen verletzt sieht.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Wenn die deutsche Justiz den Schutz von Minderheiten gegenüber extremistischen Bedrohungen endgültig verweigert, kann der EGMR den deutschen Staat wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilen.
Strategische Prozessführung: Hierbei schließen sich NGOs (die echten, nicht die staatlich gelenkten) zusammen, um Grundsatzurteile zu erzwingen, die den Staat zur konsequenten Bekämpfung des Islamismus verpflichten (z.B. Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 GG).
3. Ziviler Ungehorsam und gesellschaftlicher Druck
Bevor das Widerstandsrecht greift, gibt es die Ebene des massiven gesellschaftlichen Widerstands, der wissenschaftlich als „Motor der Rechtsentwicklung“ gilt.
Mittel | Beschreibung | Juristische Einordnung |
Ziviler Ungehorsam | Bewusster Verstoß gegen untergeordnete Normen (z.B. Sitzblockaden gegen radikale Aufmärsche), um auf Verfassungsbrüche aufmerksam zu machen. | Meist ordnungswidrig (geht bitte auch gesetzeskonform), aber politisch oft wirkmächtig. |
Öffentliches Whistleblowing | Beamte oder Polizisten machen interne Missstände über die Finanzierung von Islamisten öffentlich (unter Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes). | Legal, solange keine Staatsgeheimnisse gefährdet sind. |
Parallele Informationsräume | Aufbau von Plattformen, die die Verschleierung durch den ÖRR durchbrechen und wissenschaftliche Fakten zur Bedrohungslage verbreiten. | Geschützt durch die Meinungs- und Pressefreiheit. |
4. Die „Wehrhafte Demokratie“ als Handlungszwang
Wissenschaftlich gesehen ist Deutschland eine wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, der Staat darf nicht neutral gegenüber seinen Feinden sein.
Die staatliche Schutzpflicht: Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) folgt eine staatliche Schutzpflicht. Wenn der Staat den Islamismus „im Gewand der Ungefährlichkeit“ gewähren lässt, obwohl Erkenntnisse über dessen Gefährlichkeit vorliegen, begeht er einen Verfassungsbruch durch Unterlassen.
Politische Unumgänglichkeit: Die Bevölkerung hat das Recht, die Einhaltung dieser Schutzpflicht mit allen demokratischen Mitteln einzufordern. Wenn Wahlen (das primäre Mittel) nicht mehr ausreichen, weil alle Parteien ähnliche Muster zeigen, bleibt nur die massive außerparlamentarische Organisation.
5. Das „Sargnagel“-Szenario: Wenn die Mitte versagt
Das Schweigen der bürgerlichen Parteien (CDU/FDP) führt zu einem Machtvakuum. Juristisch gesehen legitimiert dieses Schweigen die Erosion der Grundrechte. Werden Gesetze wie das „Demokratiefördergesetz“ missbraucht, um Verfassungsfeinde zu finanzieren, ist das ein Angriff auf das Demokratieprinzip.
In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgerufen, den „Zustand der Normalität“ zu verweigern. Das bedeutet:
Entzug der finanziellen Basis: Druck auf Werbepartner und Plattformen, die Islamismus verharmlosen.
Juristische Dauerintervention: Massenhafte Anzeigen und Klagen gegen Amtsträger wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), wenn Gefährder trotz Beweisen nicht belangt werden.
Auch hier ein Zwischenfazit
Das „letzte Mittel“ ist das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG. Es ist die Versicherungspolice der Freiheit. Bevor es jedoch zum physischen Widerstand kommt, muss die juristische und kommunikative Wehrhaftigkeit der Bürger maximal hochgefahren werden. Die Schützer der Demokratie müssen den Staat zwingen, seine eigenen Gesetze gegen die Feinde der Freiheit anzuwenden.
Marc Sommer
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Marc Sommer
Profil: Journalistische Exzellenz mit wissenschaftlicher und rechtlicher Tiefe
Mein Handeln basiert auf dem Medienstaatsvertrag (MStV) sowie meiner Mitgliedschaft in Institutionen wie dem Deutschen Presserat, VG Wort und andere. Ein abgeschlossenes Journalismusstudium und jährliche fachliche Weiterbildungen sichern meine Professionalität.
Ich bringe eine einzigartige wissenschaftliche Expertise mit: 13 Jahre war ich als international anerkannter Experte in Psychologie und Philosophie tätig. Zudem bin ich eine spezialisierte Fachkraft in Palliativmedizin (Schwerpunkte SAPV und SAPPV, ausgebildet in Salzburg).
Als erfolgreicher Autor veröffentliche ich sowohl Sachbücher als auch Romane. Ich arbeite nicht im Boulevardbereich.
Meine Fachgebiete sind: Investigativer Journalismus, Gesundheit, Politik, Gesellschaft, Podcast, PR und Recht.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Kampf gegen SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit Against Public Participation). Mein Expertenwissen fließt direkt in die europäische Ausarbeitung eines Verbots von SLAPP gegen Journalist*innen ein. Ein Engagement, das durch meine Mitwirkung an der wegweisenden Studie „The Use of SLAPPs to Silence Journalists, NGOs and Civil Society“ (PE 694.782, Juni 2021) untermauert wird.
