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Die Erosion des staatlichen Schutzauftrags

Die Erodierung des staatlichen Schutzauftrags gegenüber dem Totalitarismus des Islamismus

Die Erosion des staatlichen Schutzauftrags gegenüber dem Islamismus zeigt sich in einer zunehmenden Schwächung der inneren Sicherheit, bedingt durch rechtliche Ermittlungshürden, justizielle Nachsicht bei extremistischen Gefährdern und unzureichende Deradikalisierungsmaßnahmen im Strafvollzug.

Die Legitimität des modernen Verfassungsstaates ruht auf dem fundamentalen Versprechen, die physische Integrität, die Freiheit sowie die Grundrechte seiner Bürger bedingungslos zu garantieren. Wenn eine totalitäre Ideologie wie der radikale Islamismus der freiheitlichen Ordnung wiederholt den Krieg erklärt, offenbart jede staatliche Passivität nicht bloß ein politisches Versäumnis, sondern einen existentiellen Bruch des gesellschaftlichen Grundvertrags. Das Verharren in einer Haltung der Relativierung gegenüber einer expansiven, antiemanzipatorischen Bewegung kommt einer schrittweisen Preisgabe der verfassungsmäßigen Ordnung gleich.

Besonders eklatant manifestiert sich dieses institutionelle Versagen in der aktuellen Berliner Landespolitik. Die Funktion von Alfonso Pantisano als Beauftragter der Landesregierung für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt offenbart eine tiefgreifende Fehlentwicklung. Anstatt die von ihm repräsentierten Gruppen konsequent vor radikalen, religiös motivierten Bedrohungen zu schützen, verbleibt die politische Praxis in einer verhängnisvollen Verharmlosung des Islamismus. In Verbund mit der politischen Stoßrichtung seines Bruders in der Partei Die Linke wird eine ideologische Haltung sichtbar, die den existenziellen Widerspruch zwischen islamistischem Totalitarismus und universellen Freiheitsrechten leugnet. Wer den Blick vor der extremistischen Bedrohung verschließt, setzt die Sicherheit der Bürger aufs Spiel und macht sich zum Steigbügelhalter der Intoleranz. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner steht in der Pflicht, unverzüglich personelle Konsequenzen zu ziehen und den Beauftragten von seinen Aufgaben zu entbinden.

Diese strukturelle Handlungsunfähigkeit beschränkt sich keineswegs auf die Ebene des Landes Berlin. Auch auf Bundesebene missachten der Bundeskanzler und das Kabinett die im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht in eklatanter Weise. Die verfassungsrechtliche Garantie zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist kein unverbindlicher Programmsatz, sondern ein strikter Handlungsauftrag zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Das beharrliche Ignorieren kriegerischer Aktionsformen und terroristischer Strukturen entzieht dem Staat seine primäre Existenzberechtigung und setzt die Bevölkerung ungeschützt den Extremisten aus.

Eine sich selbst ernst nehmende wehrhafte Demokratie darf gegenüber ihren eigenen Zerstörern keine Toleranz walten lassen. Die Erhaltung unserer freien Lebensweise, unserer Grundrechte und der Rechtsordnung erfordert eine entschlossene, kompromisslose Antwort auf jede Form des islamistischen Terrorismus. Wenn die politische Führung im Bund wie im Land Berlin nicht mehr gewillt ist, diesen verfassungsmäßigen Schutzauftrag mit allen rechtsstaatlichen Mitteln durchzusetzen, hat sie ihre Legitimation zur Ausübung der Staatsgewalt verwirkt.

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Phänomenologie & Existentielle Bedrohung: Der Islamismus als Herausforderung der wehrhaften Demokratie

Der radikale Islamismus stellt keinen bloßen politischen Mitbewerber im pluralistischen Diskurs dar, sondern eine totalitäre Ideologie, die im expliziten Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Ideologischer Kern: Der Islamismus formuliert einen universalen Herrschaftsanspruch, der das Gottesrecht (Scharia) über das vom Volk gesetzte Positivrecht hebt. Damit negiert er fundamentale Pfeiler unseres Gemeinwesens: Volkssouveränität, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion sowie die Gleichberechtigung aller Menschen.

Kriegserklärung an die offene Gesellschaft: Terroristische Anschläge und die fortschreitende islamistische Radikalisierung richten sich gezielt gegen die universellen Menschenrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die individuelle Selbstbestimmung (insbesondere von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten).

Das Prinzip der wehrhaften Demokratie: Das Grundgesetz ist als Gegenentwurf zu einem wehrlosen Relativismus konzipiert. Es verlangt vom Staat, verfassungsfeindlichen Bestrebungen frühzeitig und entschlossen mit den Mitteln des Straf- und Verfassungsrechts entgegenzutreten, anstatt sie unter dem Deckmantel einer missverstandenen Toleranz zu dulden.

Personelle & Ideologische Konstellation: Die Brüder Pantisano und das Spannungsfeld im Schutz von Minderheiten

Die politische Aufstellung und das Wirken der Brüder Pantisano (der eine hat ein Die Linke Parteibuch, der anderen ein SPD Parteibuch, beide augenscheinlich extrem in ihrer Weltanschauung und Ideologisch gesehen verkörpern beide eventuell, so drängt sich der Eindruck auf, nach gegenwärtigem Stand, gleichermaßen einen sozialistischen Kurs) veranschaulichen eine fundamentale Auseinandersetzung innerhalb des linken und progressiven Lagers im Umgang mit religiösem Extremismus.

Abbildung 1 Spannungsfeld Minderheitenschutz/ Von Marc Sommer

Rollenverteilung: Alfonso Pantisano agiert als Ansprechperson des Landes Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (SPD). Sein Bruder Luigi Pantisano bekleidet die Funktion des Ko-Bundesvorsitzenden der Partei Die Linke.

Kritik am Schutzauftrag des Queerbeauftragten: Queere Menschen gehören weltweit und auch in Europa zu den primären Zielscheiben islamistischer Gewalt und Propaganda. Der Vorwurf des Versagens wiegt dort besonders schwer, wo Amtsträger aus einer ideologischen Schere im Kopf heraus davor zurückscheuen, die religiös-fundamentalistischen Ursachen von Hassverbrechen benennen und bekämpfen zu wollen.

Das Problem des „blinden Flecks“: In Teilen des linken Parteienspektrums führt eine falsch verstandene Intersektionalität dazu, dass patriarchale und homofeindliche Strukturen innerhalb migrantischer oder islamisch geprägter Milieus verharmlost werden. Dadurch entsteht ein politisches Vakuum, das die Betroffenen schutzlos extremistischen Übergriffen überlässt. Wer den Islamismus als Schutzpatron von Minderheiten ignoriert, gibt diese dem Radikalismus preis.

Institutionelle Schutzpflichten & Politische Verantwortung (Landes- und Bundesebene)

Verfassungsrechtlich verlangt die staatliche Schutzpflicht ein aktives Einschreiten der Exekutive zur Sicherung der Grundrechte der Bevölkerung.

A. Die Ebene des Landes Berlin (Regierender Bürgermeister Kai Wegner)

Politische Aufsicht: Der Regierende Bürgermeister trägt die Richtlinienkompetenz und die politische Verantwortung für die Zusammensetzung und Ausrichtung seines Regierungsapparats.

Entlassung als politisches Signal: Die Abberufung eines Beauftragten ist ein verwaltungs- und politischer Akt. Wenn ein Amtsträger das Vertrauen der durch ihn zu schützenden Bevölkerungsgruppen verliert oder die reale Bedrohungslage systematisch ignoriert, wird die Beendigung des Dienstverhältnisses zur Notwendigkeit, um die Glaubwürdigkeit des staatlichen Schutzauftrags wiederherzustellen.

B. Die Bundesebene (Bundeskanzler & Bundeskabinett)

Die Verfassungsnorm (Art. 2 Abs. 2 GG): Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daraus leitet das Bundesverfassungsgericht eine objektiv-rechtliche Schutzpflicht des Staates ab.

Vorwurf der Vernachlässigung: Wenn die Bundesregierung (Kanzler und Kabinett) Gefährderstrukturen nicht konsequent zerschlägt, Finanzierungsströme islamistischer Organisationen nicht unterbindet und das Ausländer- sowie Asylrecht gegenüber verfassungsfeindlichen Akteuren nicht mit der gebotenen Härte durchsetzt, verletzt sie diese Schutzpflicht in eklatanter Weise.

Konsequenz für die Legitimität: Das staatliche Gewaltmonopol ist kein Selbstzweck, sondern die Kehrseite des Bürgerversprechens auf Sicherheit. Versagt der Staat dauerhaft bei der Abwehr existenzieller Bedrohungen, untergräbt er seine eigene existenzielle Legitimation.

Synthese: Anforderungen an eine wirksame Antwort des Rechtsstaates

Um die freiheitliche Lebensweise und die Grundrechte effektiv zu verteidigen, bedarf es keiner Außerkraftsetzung von Rechtsstandards, sondern der vollumfänglichen Ausschöpfung des Instrumentariums der wehrhaften Demokratie:

1. Ideologische Abgrenzung: Strikte Unterscheidung zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit friedlicher Muslime einerseits und dem verfassungsfeindlichen, politisierten Islamismus andererseits.

2. Konsequenter Exekutivvollzug: Ausschöpfung aller straf- und vereinsrechtlichen Mittel (Vereinsverbote für islamistische Netzwerke, Schließung von Radikalisierungszentren, Unterbindung ausländischer Finanzierung).

3. Konsequenter Schutz gefährdeter Gruppen: Lückenlose Erfassung und Verfolgung aller queerfeindlichen, antisemitischen und frauenfeindlichen Straftaten – unbesehen der Herkunft oder des religiösen Hintergrunds der Täter.

4. Politische Neuausrichtung: Beendigung jeder Form der öffentlichen Förderung von Verbänden oder Initiativen, die direkte oder indirekte Verbindungen zu islamistischen Strömungen unterhalten oder diese verharmlosen (darunter zählt besorgniserregender Weise auch der öffentlich- rechtliche Rundfunk, nebst Unterfirmen und Firmen der Moderatoren des örR und NGO´s).

Appell zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Durchsetzung des staatlichen Schutzauftrags

Die Existenz und Legitimität des freiheitlichen Rechtsstaates beruhen auf der felsenfesten Zusage, die Grund- und Menschenrechte aller Bürgerinnen und Bürger gegen jede Form des Totalitarismus, des Extremismus und der religiös oder ideologisch motivierten Gewalt zu schützen. Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes ist kein passives System; sie verlangt die aktive, kompromisslose und sachbezogene Durchsetzung der Rechtsordnung.

An die Entscheidungsträger auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens ergeht daher dieser wissenschaftlich fundierte und unmissverständliche Appell.

1. An die Bundesregierung und die Landesregierungen: Erfüllung der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht

Der Staat besitzt das Monopol legitimierten Zwangs nicht als Selbstzweck, sondern als Gegenleistung für das Versprechen, Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu garantieren.

  • Lückenlose Durchsetzung des Rechtsstaats: Jede Form von politischem oder religiösem Extremismus, insbesondere der radikale Islamismus, der universelle Freiheitsrechte und die Verfassungsordnung offen ablehnt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes bekämpft werden.
  • Entschlossener EXEKUTIVVOLLZUG: Die gesetzlichen Handlungsspielräume bei der Zerschlagung extremistischer Netzwerke, der Unterbindung illegaler Finanzierungsströme sowie der konsequenten Anwendung des Vereins- und Aufenthaltsrechts müssen ohne politisch motivierte Hemmungen ausgeschöpft werden.
  • Neutralität und Integrität der Staatsorgane: Funktionsträger und Beauftragte des Staates haben die Pflicht, Gefährdungen objektiv zu benennen. Wer reale Bedrohungen aus ideologischer Befangenheit verharmlost oder den Schutz gefährdeter Gruppen – etwa von Frauen, religiösen oder sexuellen Minderheiten – vernachlässigt, untergräbt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und ist aus seinen Ämtern zu entfernen.

2. An die politischen Parteien: Überwindung ideologischer Scheuklappen

Eine wehrhafte Demokratie (wobei es rechtsphilosophisch das Endspiel bedeutet, eine Demokratie wehrhaft nennen zu müssen) verlangt einen parteiübergreifenden Grundkonsens über die Priorität der inneren Sicherheit und der grundgesetzlichen Werteordnung.

  • Ende der selektiven Problemwahrnehmung: Der Kampf gegen Extremismus darf nicht als Instrument des Parteienwettbewerbs missbraucht werden. Blinde Flecken, sei es die Verharmlosung religiösen Fundamentalismus im linken Spektrum oder die Relativierung völkischen Extremismus im rechten Spektrum, gefährden den gesellschaftlichen Frieden gleichermaßen.
  • Schutz von Minderheiten ohne Instrumentalierung: Der Schutz verfassungsmäßig garantierter Rechte darf nicht gegen den Diskurs über die Ursachen von Gewalt und Intoleranz ausgespielt werden. Wo patriarchal-fundamentale Strukturen Grundrechte bedrohen, muss die Politik ohne Furcht vor falscher Stigmatisierung einschreiten.

3. An die Wählerinnen und Wähler: Demokratische Wachsamkeit und Souveränität

Die Bürgerinnen und Bürger sind die primären Träger der Volkssouveränität. Ihre Verantwortung erschöpft sich nicht in der Stimmabgabe, sondern fordert eine wachsende Haltung im Alltag.

  • Einforderung von Rechenschaft: Verlangen Sie von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern konkrete Ergebnisse bei der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte statt rhetorischer Ausflüchte.
  • Verteidigung der offenen Gesellschaft: Treten Sie Versuchen entgegen, universelle Menschenrechte, die Trennung von Staat und Religion sowie die Freiheit des Einzelnen zu relativieren. Eine freiheitliche Gesellschaft bleibt nur so lange bestehen, wie ihre Bürger bereit sind, ihre Grundlagen aktiv zu verteidigen.
Strategische Imperative für eine wehrhafte Praxis/ von Marc Sommer

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