Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)"
Karlsruhe (ots) – Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft
wurde heute am 6. Mai 2021 der deutsche Staatsangehörige Marius A. vom Senegal zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland
überstellt und bei seiner Einreise am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen.
Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2020.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend
verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Marius A. war zumindest in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 Mitglied der
ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra (JaN)“. Um sich
dieser Organisation anzuschließen, reiste er im Oktober 2013 von Deutschland aus
über die Türkei nach Syrien. Dort ließ er sich in der Nutzung von Schusswaffen
ausbilden und beteiligte sich für die JaN an Kampfhandlungen. Im Januar 2014
nahm der Beschuldigte in der Türkei Gelder entgegen, die dazu dienten, seinen
Aufenthalt bei der JaN oder die terroristischen Aktivitäten der Vereinigung zu
finanzieren.
Der Beschuldigte wurde im September 2020 im Senegal festgenommen und befand sich
dort bis zu seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland in
Auslieferungshaft. Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl
eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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Marc Sommer
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Ein besonderer Fokus liegt auf dem Kampf gegen SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit Against Public Participation). Mein Expertenwissen fließt direkt in die europäische Ausarbeitung eines Verbots von SLAPP gegen Journalist*innen ein. Ein Engagement, das durch meine Mitwirkung an der wegweisenden Studie „The Use of SLAPPs to Silence Journalists, NGOs and Civil Society“ (PE 694.782, Juni 2021) untermauert wird.

