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Berlin geht aktiv gegen Raser vor

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Im Gespräch: Verbot einer Anmietung von hochmotorisierten Kraftfahrzeugen für Führerscheinneulinge von 3 bis zu 5 Jahren

In der heutigen Pressekonferenz am 25.05.2021 war das Thema: Berlin geht aktiv gegen Raser vor.

Anwesend sind der Senator Dr. Behrendt, der Leiter der Amtsanwaltschaft Herr Dr. Reiff und der erste Oberamtsanwalt Herr Winkelmann.

Autorennen sind unter Strafe gestellt worden. Die Strafverfolgung ist für erwachsene Straftäter  im Bereich Autoraserei auf die Amtsanwaltschaft übertragen worden. Dieses ist soweit konsequent, denn die Amtsanwaltschaft ist überwiegend für die Verfolgung von Strafen zu Straßenverkehrsdelikten zuständig. Zur nachdrücklichen Verfolgung von Autorasern hat die Amtsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft eine Spezialabteilung installiert, weil die Amtsanwaltschaft der Auffassung ist, dass gerade in diesem nachdrücklich ein Spezialwissen erforderlich ist. Die Strategie gegen Autoraser umfasst mehrere Säulen. Die erste Säule ist die Strafverfolgung. Hierzu gehört auch die sofortige Beschlagnahmung der Fahrzeuge in den Ermittlungsverfahren. Denn zum Tatnachweis ist es erforderlich, dass die digitalen Daten aus den elektronischen Steuerungssystemen ausgelesen und ausgewertet werden. Die zweite Säule betrifft Maßregeln, die das Strafgesetzbuch zur Verfügung stellt. Hierzu gehören die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung von Fahrverboten. Das sind Maßnahmen, die die Täter nachhaltiger beeindrucken als Geldstrafen oder Bewährungsstrafen, so der Leiter der Amtsanwaltschaft Berlin Dr. Reiff. Die dritte Säule der Strategie ist die gerichtliche Einziehung der Fahrzeuge, als Tatmittel, die zu den Straftaten benutzt wurden, soweit die gesetzlichen Mittel vorliegen.

 

Die Verfahren von 2018 waren ca. 347 gegen Täter in Berlin. 2019 waren es bereits 680 Verfahren. 2020 871 Verfahren. Das sind 2,5 Verfahren pro Tag nur alleine in Berlin, wegen Raser. Die Tendenz aktuell mit Stichtag 26. April 2021 ca. 298 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter. Die Gründe, warum die Zahlen steigen sind vielschichtig. Bereits 2000 Verfahren seit Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Oktober 2017. Herr Winkelmann findet diese Zahlen erschreckend. Woran liegt es, dass diese Zahlen nicht sinken? Hierfür gibt es vielzählige Gründe. Im letzten Jahr habe die Amtsanwaltschaft eine „Coronalschwemme“ erlebt. Die geringe Verkehrsdichte hat dazu geführt, dass sehr viele Rennen stattgefunden haben. Herr Winkelmann nennt hierzu Zahlen. Vor Ostern sind alleine in einer Woche bei der Amtsanwaltschaft 32 Verfahren sind eingegangen, 32 Beschlagnahmungen von Tatfahrzeugen. Die Polizei hatte selbst keine Kapazitäten mehr, um die Beweismittel (die Fahrzeuge) in dem dafür vorgesehenen Gelände, die Fahrzeuge zu verwahren. Letztendlich ist auch der juristische Bereich der verbotenen Kraftfahrzeugrennen größer geworden, denn es nicht mehr möglich, sogenannte „Polizeifluchten“ auch als Kraftfahrzeugrennen zu verfolgen. Die Polizeiflucht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fährt, sich dann einer zufälligen Verkehrskontrolle durch Flucht und einer waghalsigen Verfolgung versucht sich den Zugriff der Polizei zu entziehen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauslegung höchstrichterlich in zwei Entscheidungen April und Februar 2021 bestätigt. Letztendlich ist es auch die kurze Dauer dieser Rennen. Das macht es auch für die Polizei so schwer, denn es handelt sich um 20, 30 Sekunden, wo diese Rennen stattfinden. Personen finden Hochmotorisierte Fahrzeuge in Kleinanzeigen und können diese schon für wenig Geld am Wochenende mieten.

Wer sind die Täter? Dieses ist nach Einschätzung der Amtsanwaltschaft eine klassisch männliche Domäne. 97 % der Täter sind männlich, es sind junge Männer in der Altersklasse von 18- 30 Jahren. Gerade in der Altersspanne zwischen 21 und 25 Jahren ist die Teilnahme sehr hoch. Der Anteil der weiblichen Beschuldigten liegt bei knapp 3 %.

Die Fahrzeuge werden also beschlagnahmt. Hier ist gerade ein aktueller Fall zu nennen: aus Steglitz. Der Sachverhalt war folgender. Hier war der Täter eine Frau, so Herr Winkelmann. Sie ist zu schnell gefahren und war zugleich alkoholisiert. Die Beschuldigte ist dann auf einen LKW aufgefahren, die Fahrzeuge haben einen Totalschaden. Auch hier war es möglich durch die Auslesung der EDR den Verlauf von fünf Sekunden, die in diesem Protokoll gespeichert werden, bevor der Airbag ausgelöst hat auszuwerten. Zu den Daten gehören Angaben wie, wie schnell war das Fahrzeug und wie tief ist das Gaspedal getreten worden. Die Kollisionsgeschwindigkeit war bei über 130 Km/h und das Gaspedal war durchgedrückt auf Vollgas. Ein weiterer spektakulärer Fall war eine Kameraaufnahme bei einem Tesla- Modell. Die Firma Tesla speichert die letzten 5 Sekunden aus Produkthaftungsgründen. Der Täter flüchtete aus dem Unfallgeschehen. Das Fahrzeug war „aufgebockt“, dennoch hat der Fahrer versucht, sein Auto mit Totalschaden wieder auf die Straße zu beschaffen, was ihm nicht gelungen war, sodass der Beschuldigte zu Fuß flüchtete. Ein weiteres Phänomen ist das sogenannten „Kokstaxi“. Der Drogenhandel hat sich in den Straßenverkehr verlagert. Die Fahrzeuge werden als Lager benutzt und fahren die nächsten Stationen zur Belieferung an. Die Amtsanwaltschaft hat gerade vermehrt Haftbefehle beantragt und erlassen bekommen, durch das Amtsgericht Tiergarten.Es werden in dem Verlauf der Taten immer mehr festgestellt, dass die Verletzungen aus den Rennen massiver und schlimmer werden. Ein weiteres Beispiel für den dringenden Handlungsbedarf ist der schreckliche Unfall am Kurfürstendamm. Eine Mutter mit ihrer 17-Jährigen Tochter, schwer verletzt, als Opfer durch Raser. Die Mutter liegt heute noch im Krankenhaus. Drei junge Männer sind in einem Fahrzeug verbrannt. Es gibt eine Vielzahl an Verfahren bei der Amtsanwaltschaft, mit schweren Verletzungen. Hier ist eine klare Steigung der Verletztenzahlen festzustellen.

Was kann noch getan werden, außer das Gesetz konsequent zu nutzen? Präventivmaßnahmen, mehr verkehrserzieherischer Unterricht an Schulen und Berufsschulen. In der Statistik sind junge Männer, die häufig in Erscheinung treten. Da müsste angesetzt werden. Wer gerade seinen Führerschein gemacht hat oder gerade macht, muss intensiver geschult werden. In Schulen und Berufsschulen muss präventiv eingegangen werden, über die Gefahren aufklären. Es wird auch darüber nachgedacht die Theorie in der Fahrzeugscheinausbildung auszuweiten, wie beispielsweise eine Stunde Kraftfahrzeugrennen und die Einführung eines „Stufenführerscheins“. Hochmotorisierte Fahrzeuge dürfen nach einer Dauer nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis erst nach 3 oder sogar 5 Jahren angemietet werden. Im Moment kommen junge und unerfahrene Menschen zu einfach an hochmotorisierte Fahrzeuge. Die Anmietung muss geregelt werden. Dieses bedeutet einen Eingriff in die Vertragsautonomie aber zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr schätzt die Amtsanwaltschaft diesen Eingriff als unumgänglich ein. 

Der Senator Dr. Behrendt hat sich überzeugt von den Vorkehrungen und Maßnahmen. Der Senator hat eine Bundesinitiative vorbereiten und soll im Juni in den Bundesrat, bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause eingebracht werden. Es geht um die Überlassung von hochmotorisierten Fahrzeugen an FahranfängerInnen. Der Zweck dieser Bundesinitiative ist, dass diese nicht mehr an Menschen verliehen werden dürfen, die den Fahrausweis frisch bestanden haben. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde: Zum einen besteht das Problem in Berlin, dass hochmotorisierte Autos einfach angemietet werden können. Sodass junge Männer sich zusammenschließen zu 3, 4 und dann am Wochenende solche Autos mieten. Zum anderen, die häufig beim rasen erwischt worden ist es sehr häufig, dass es hierbei um Mietverhältnisse geht. Hier wird umgangen, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Denn das eigene Fahrzeug könnte beschlagnahmt werden, ein angemietetes Fahrzeug kann keine Beschlagnahmung erfolgen.

Es würde ein zivilrechtliches Verbot geben. Die Vermieter dürfen nicht vermieten. Machen diese das doch, sind diese Vermietungen unzuverlässig und Sanktionen drohen. Der Senator wird Berlin nicht als „Rennstrecke verkommen“ lassen. Die Hoffnung ist groß, dass auch die anderen Bundesländer nachziehen und es eine einheitliche Regelung gibt. Gerade die langjährige „Raserszene“ in Nordrhein-Westfalen ist ein großes Problem. Durch die Initiative kann das eingedämmt werden, so Dr. Behrendt. Wichtig ist auch andere zu schützen und das soll nicht an Dritte überlassen werden, durch die Regelungen im Strafgesetzbuch.

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