Die Erosion des Normativen: Über die fundamentale Pflicht zur Verteidigung der Staatsräson gegen die diskursive Trivialisierung des Unrechts
Von Marc Sommer, Journalist
In der gegenwärtigen Ära einer zunehmenden epistemischen Instabilität beobachten wir ein Phänomen, das weit über die bloße rhetorische Zuspitzung hinausgeht: Es handelt sich um die systematische Dekonstruktion der staatlichen Legitimationsbasis durch mediale Akteure. Als Beobachter der politischen und gesellschaftlichen Morphologie ist es unumgänglich, die jüngsten Ereignisse – namentlich die verbale Agitation des Akteurs Tilo Jung gegenüber staatlichen Organen und freien Medien – einer strengen wissenschaftlichen Subsumtion zu unterziehen.
I. Der kategoriale Imperativ: Jüdisches Leben als Verfassungsauftrag
Das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht Gegenstand politischer Verhandlungsmasse, sondern der konstitutive Kern unserer Staatsräson. Dieser historische und moralische Auftrag ist als unmittelbarer Verfassungsauftrag zu bewerten, der alle staatlichen Gewalten teleologisch bindet. Die Integrität dieses Auftrages korreliert direkt mit der Autorität jener Institutionen, die ihn zu schützen berufen sind.
Wenn ein Akteur in seiner Funktion als Journalist das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Organe der freien Presse durch die Verwendung des Terminus „Nazikram“ delegitimiert, greift er nicht lediglich eine Behörde an – er untergräbt das moralische Fundament, auf dem der Schutz jüdischen Lebens ruht. Die Inflationierung des Nationalsozialismus-Begriffs zur Abwehr empirischer Fakten ist ein Akt der diskursiven Sabotage, der die Singularität des historischen Unrechts relativiert und somit den Schutzauftrag des Staates schleichend entwertet.
II. Die Pathologie der Delegitimierung: BKA und Freie Presse unter Beschuss
Es ist wissenschaftlich zweifelsfrei nachzuweisen: Die statistischen Erhebungen des BKA unterliegen dem strengen Neutralitätsgebot und der verfassungsrechtlichen Bindung. Eine Gleichsetzung dieser rechtsstaatlichen Arbeit mit nationalsozialistischer Ideologie entbehrt jeder faktischen Evidenz und ist als unwahre Tatsachenbehauptung von erheblicher strafrechtlicher Relevanz einzustufen.
Die Pressefreiheit (Art. 5 GG) ist ein hohes Gut, doch sie entfaltet ihre schützende Wirkung nur im Rahmen der Wahrheitspflicht. Ein Journalist, der Fakten durch Stigmatisierung ersetzt, verwirkt seine epistemische Legitimation. Die Bundespressekonferenz (BPK) sowie der Deutsche Presserat sind daher in der Pflicht, jenen Akteuren die Bühne zu entziehen, die den NS-Begriff als rhetorisches Repressionsinstrument gegen die empirische Realität missbrauchen.
III. Der wehrhafte Staat: Eine präsidiale und justizielle Notwendigkeit
Die Verteidigung der staatlichen Institutionen gegen diese Form der verleumderischen Herabwürdigung ist keine Option, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
- Justizielle Exekution: Die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin ist gehalten, jene strafrechtlich relevanten Formulierungen ex officio zu verfolgen. Die Verunglimpfung des Staates und seiner Organe (§ 90a StGB) darf im medialen Raum nicht zur Normalität werden.
- Präsidiale Intervention: Das Amt des Bundespräsidenten ist in seiner Funktion als Integrationsfigur der Verfassung gefordert, den Schutz der Institutionen gegen sprachliche Verrohung und antisemitische Narrativik zur Priorität zu erklären. Es bedarf einer unmissverständlichen Klarstellung: Wer das BKA oder die freie Presse als „Nazis“ diffamiert, stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses.
IV. Synthese: Wahrheit als Bedingung der Freiheit
Zusammenfassend lässt sich erneut konstatieren: Die Freiheit des Wortes ist untrennbar mit der Wahrhaftigkeit verknüpft. Der Schutz jüdischen Lebens und die Stabilität unserer Institutionen sind zwei Seiten derselben Medaille. Ein Akteur, der durch gefährliche und strafrechtlich relevante Formulierungen diese Ordnung angreift, darf in einem wehrhaften Rechtsstaat keine Legitimation erfahren.
Es ist der historische Auftrag aller Kräfte der Bundesrepublik, die Grenzen des Diskurses dort zu ziehen, wo die Verleumdung beginnt, und die historische Wahrheit endet. Als Journalist mahne ich: Wehret den Anfängen der sprachlichen Zersetzung, um die Substanz unseres Staates zu bewahren.
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Marc Sommer
Profil: Journalistische Exzellenz mit wissenschaftlicher und rechtlicher Tiefe
Mein Handeln basiert auf dem Medienstaatsvertrag (MStV) sowie meiner Mitgliedschaft in Institutionen wie dem Deutschen Presserat, VG Wort und andere. Ein abgeschlossenes Journalismusstudium und jährliche fachliche Weiterbildungen sichern meine Professionalität.
Ich bringe eine einzigartige wissenschaftliche Expertise mit: 13 Jahre war ich als international anerkannter Experte in Psychologie und Philosophie tätig. Zudem bin ich eine spezialisierte Fachkraft in Palliativmedizin (Schwerpunkte SAPV und SAPPV, ausgebildet in Salzburg).
Als erfolgreicher Autor veröffentliche ich sowohl Sachbücher als auch Romane. Ich arbeite nicht im Boulevardbereich.
Meine Fachgebiete sind: Investigativer Journalismus, Gesundheit, Politik, Gesellschaft, Podcast, PR und Recht.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Kampf gegen SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit Against Public Participation). Mein Expertenwissen fließt direkt in die europäische Ausarbeitung eines Verbots von SLAPP gegen Journalist*innen ein. Ein Engagement, das durch meine Mitwirkung an der wegweisenden Studie „The Use of SLAPPs to Silence Journalists, NGOs and Civil Society“ (PE 694.782, Juni 2021) untermauert wird.
