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Stromausfall in einer Berliner Altbauwohnung

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Unsere Leserin Sarah fragt:

Liebe Askmarc- Redaktion,

In meiner Wohnung geht ab und zu der Strom aus, dann fliegt sozusagen die Sicherung raus. Ich wohne in einer Altbauwohnung und frage mich, woran das liegen kann? Ich habe zwar meinen Stromanbieter schon kontaktiert aber die netten Servicekräfte sagen mir, dass ihnen keine Störungen vorliegen. Zwar habe ich mal geschaut wie teuer ein Elektriker ist aber das ist sehr viel Geld, was dieser kosten würde. Jetzt zu meiner Frage:

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Was kann das sein und wie behebe ich das kostengünstig? Ich bedanke mich für die Antwort und hoffe, das Team kann mir weiterhelfen 😉

Unser Autor Felix ist staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik und antwortet:

Hallo Sarah,

vielen Dank für diese sehr spannende Frage, die wir in unserer Redaktion besprochen haben. Und es geht einigen wie Ihnen, der Strom ist weg- was nun?

Wenn die Ursache für den Stromausfall des Stromanbieters im Verteilungsnetz zuzuordnen ist, können Sie die meist kostenlose Nummer des Netzbetreibers kostenfrei anrufen. Hier erfahren Sie grundlegend, ob sich der Stromausfall zuordnen lässt oder ob sich die Störung innerhalb des Wohnhauses befindet. Sollte sich die Störung in der Wohnung befinden ist zunächst erst einmal wichtig, zu lokalisieren. Das bedeutet welcher Raum ist betroffen und in welchen Situationen.

Ein kleines Beispiel:

In der Wohnung löst die Sicherung der Küche ständig aus. Immer, wenn der Wasserkocher angemacht wird. Dann könnte es möglich sein, dass der Wasserkocher die Ursache ist.

Eine Maßnahme könnte sein:

Den Wasserkocher von der Stromversorgung zu entfernen (den Stecker aus der Steckdose ziehen). Im zweiten Schritt wird die Sicherung wieder eingeschaltet oder eingeschraubt. Bleibt die Stromversorgung nun in Takt, kann man davon ausgehen, dass es sich hierbei um einen defekten Wasserkocher handelt.

Sie sehen, es kann sein, dass ein Gerät defekt ist und hierdurch die Sicherung ausgelöst werden kann. Wenn es am defekten Gerät liegt, sollte dieses fachmännisch repariert werden bevor es wieder zum Einsatz kommt. Ist eine Reparatur nicht möglich sollte das Gerät ordnungsgemäß entsorgt werden.

Löst die Sicherung erneut aus, handelt es sich wahrscheinlich um ein anderes Problem. Sollte die Fehlerquelle wie im Beispiel nicht lokalisiert werden können, empfiehlt es sich, bei dem regionalen Stromversorger anzurufen und nach einem Fachmann zum Beispiel von der Elektroinnung zu fragen.

Warum sollte der örtliche Stromversorger kontaktiert werden?

Der regionale Stromversorger hat die Möglichkeit, bei Problemen mit der Versorgung einen Elektriker von der Elektroinnung zu schicken. Dieser Aufwand kostet in der Regel (Preisangaben ohne Gewähr) 205,- Euro und kann in einigen Fällen günstiger sein, als direkt eine Firma zu beauftragen. Bei Kontakt zum regionalen Stromversorger erfragen Sie bitte die Kosten. Selbstverständlich kann auch eine Elektrofirma beauftragt werden, das ist ganz alleine die Entscheidung des Endverbrauchers.

Wer trägt die Kosten?

Häufig ist auch die Frage nach den Kosten ein entscheidender Punkt für die Wahl, ob ein/e ElektrikerIn beauftragt wird oder nicht und wer bezahlt die Rechnung der Dienstleistung.

Es ist zunächst wichtig wem das Objekt gehört. Gemeint ist, ist der/ die AuftraggeberIn der/ die EigentümerIn oder der/ die MieterIn. Wenn es sich um den/ die MieterIn handelt, ist es ratsam die Verwaltung zu fragen, wie weiter vorgegangen werden kann oder soll, denn es kann sein, dass die Verwaltung einen Servicevertrag mit einer Elektrofirma hat, die kontaktiert werden kann. Weiter ist es wichtig, gemeinsam zu entscheiden ob der „Fehler“ von der Hausverwaltung/ dem/ der VermieterIn übernommen werden kann oder ob der/ die MieterIn selbst bezahlen muss.

Wenn es sich um die eigene Eigentumswohnung handelt, kann davon ausgegangen werden, die anlaufenden Kosten selbst tragen zu müssen. Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, wo der/ die MieterIn wohnt, ist zu klären, ob es sich um die Grundversorgung des Stroms handelt oder um die Sache des/ der Mieter/s/in. Da in unserem Blog keine Rechtsberatung erfolgen darf, weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um Möglichkeiten handelt und nicht um eine Rechtsberatung, dieses obliegt alleine dem/ der JuristIn oder in Ihrer Region zuständigen Verbraucherschutz.

Wenn der Mieter sich abgesichert hat, kann beauftragt werden. Liegt der „Fehler“ eindeutig bei dem Stromversorger, kann diese aus Kulanz auch die Kosten der Fachkraft, der über die Elektroinnung durch den Stromversorger beauftragt wird, übernehmen. Auch das muss vor der Beauftragung erfragt werden.

In Berlin ist der Stromversorger Stromnetz Berlin  zuständig. Hier kann erfragt werden, ob es sich um ein Problem der allgemeinen Versorgung handelt.

Und hier können Sie das Formular von Stromnetz Berlin ausfüllen. Oder Sie rufen direkt unter der Telefonnummer: 0800 211 25 25 an. Hier haben Sie einen 24/7 Service.

Ich hoffe, die Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und freue mich über ein positives Feedback.

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