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Aktuelles Gutachten zeigt: Bundesregierung verweigert Versuchstieren nach wie vor elementarsten Schutz und verstößt gegen europäisches Recht!

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Neues Gutachten

Neues Gutachten der Berliner Landestierschutzbeauftragten und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht zeigt: Bundesregierung verweigert Versuchstieren nach wie vor elementarsten Schutz und verstößt gegen europäisches Recht!

Gerade sprach sich das Europäische Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit für einen konkreten EU-Aktionsplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch und für die Förderung innovativer, human-relevanter, tierfreier Forschung aus (vgl. PM v. 23.09.2021). Dass die deutsche Bundesregierung von dem auf europäischer Ebene bereits spürbaren, dingend erforderlichen Paradigmenwechsel indes noch weit entfernt ist, zeigt jetzt ein neues Gutachten der Berliner Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann und des ersten Vorsitzenden der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht Dr. Christoph Maisack auf. Dieses arbeitet deutlich heraus, dass selbst die am 11.08.2021 aufgrund des gegen die Bundesrepublik laufenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die Bundesregierung reformierte Fassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung immer noch in mindestens 12 wesentlichen Punkten gegen die europäische Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verstößt. Weiter formuliert das Gutachten die Änderungen, die erforderlich sind, um eine Übereinstimmung mit den Zielen der Richtlinie herbeizuführen.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie 2010/63/EU

Dr. Herrmann, die selbst viele Jahre in der zuständigen Behörde für Tierversuche gearbeitet hat, betont:

Das Verfahren zur Genehmigung von Tierversuchen ist in dieser Verordnung nach wie vor so geregelt, dass die Genehmigungsbehörden nicht in der Lage sind, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines beantragten Tierversuchs selbständig und unabhängig von den Darlegungen des antragstellenden Wissenschaftlers und seiner Hilfspersonen zu beurteilen. Die Bundesregierung versucht sogar, die Behörden im Genehmigungsverfahren an Beurteilungen zu binden, die ihnen von Gutachtern vorgelegt werden, die der antragstellende Wissenschaftler zuvor beauftragt und bezahlt hat! Diese Gutachter sind jedoch in hohem Maße parteiisch!

Im Gegensatz dazu hatte die EU-Kommission die Bundesregierung schon im Juli 2019 darauf hingewiesen, dass nach der EU-Tierversuchsrichtlinie von den Mitgliedstaaten eine unabhängige und „vollumfänglich selbständige Beurteilung“ aller gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen durch die Behörden gewährleistet werden muss. „Eine solch selbständige Beurteilung wird den Behörden in Deutschland entgegen den zwingenden Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie weiterhin nicht ermöglicht.“, so Dr. Herrmann.

Der bekannte Kommentator des Tierschutzgesetzes und erste Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Dr. Christoph Maisack, ergänzt:

„Dass die Behörden in Genehmigungsverfahren nach dem Willen der Bundesregierung an die Darlegungen von Parteigutachtern, die der antragstellende Wissenschaftler beauftragt und bezahlt hat, gebunden sein sollen und nicht berechtigt sind, einen von ihnen selbst ausgesuchten, neutralen Sachverständigen mit der Beurteilung des beantragten Tierversuchs zu beauftragen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie dar.“

In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme hatte die EU-Kommission am 25.07.2019 die deutsche Bundesregierung darauf hingewiesen, dass zahlreiche Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere durch das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung nicht korrekt umgesetzt worden seien. Die Bundesregierung legte daraufhin u. a. am 10.05.2021 einen Entwurf für eine Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung vor [1], der jedoch weiterhin zahlreiche und zum Teil sogar neue Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen der EU-Richtlinie enthielt.

[1] BR-Drucksache 393/21

Stellungnahme des Vereins Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrechte e.V.

In einer ofiziellen Stellungnhame des „Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz e.V.“ heißt es:

„Es sei notwendig, dass sich aus den nationalen Vorschriften, die die
Voraussetzungen für einen Tierversuch (also insbes. die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit) regeln, „eindeutig ergibt, dass die Projektbeurteilung von der zuständigen Behörde durchgeführt werden muss“.

Die Behörde müsse diese Voraussetzungen „aktiv“, „umfassend“ und „selbständig“ prüfen.

In den nationalen Vorschriften dürften keine Formulierungen verwendet werden, die „einen Teil dieser Beurteilung dem Antragsteller überlassen“.

Durch die bisher im deutschen Gesetz verwendete Formulierung ‚wenn
wissenschaftlich begründet dargelegt ist‘ werde die eigentliche wissenschaftliche Beurteilung dem Antragsteller überlassen.

Diese Formulierung „beinhaltet nicht die Überprüfung durch die Behörde, zB. durch die Hinzuziehung relevanter Experten, ob das Projekt tatsächlich wissenschaftlich gerechtfertigt ist“

Wegen dieser Formulierung „beschränken sich die <deutschen> Behörden auf die Prüfung, ob der Antragsteller das Fehlen von Alternativen zu dem Tierversuch und das Vorhandensein eines angemessenen SchadenNutzenVerhältnisses in einheitlicher und kohärenter Weise dargelegt hat“. Das beinhalte aber nicht die von der Richtlinie geforderte „eigene aktive Kontrolle der Behörde im Bewertungsprozess“. Vielmehr dürfe nach deutschem Recht die Behörde ohne weitere eigene Untersuchungen vom Vorliegen derjenigen
Zulassungsvoraussetzungen ausgehen, die von dem Antragsteller wissenschaftlich begründet dargelegt wurden. Damit werde durch die deutschen Umsetzungsbestimmungen Art. 38 Abs. 1 lit. a und b und Abs. 2 „nicht korrekt umgesetzt …, indem sie die Tiefe sowie den Inhalt der von der zuständigen Behörde durchgeführten Projektbeurteilung unangemessen einschränken“.“

Die aktuelle Bundesregierung

Die aktuelle BReg. scheint die EU mittlerweile nicht mehr ernstzunehmen und setzt wissentlich und willkürlich die zugrundeliegenden Verordnungen, Normen und Gesetze nicht mehr um. Mal wieder manipuliert die aktuelle Bundesregierung die geltenden Gesetze so lange, bis diese in sich nicht mehr schlüssig sind und gegen die Auflagen der EU verstoßen.

In der gemeinsamen Stellungnahme von der Landesbeauftragten für Tierschutz Baden-Württemberg Dr. Julia Strubenbord, heißt es unter anderem:

Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, unterliegen einer besonderen Überwachungspflicht, da den Versuchstieren bewusst Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Eine Kontrollfrequenz von jährlich einem Drittel der Einrichtungen kann dazu führen, dass Einrichtungen mehr als drei Jahre nicht kontrolliert werden. Vor dem Hintergrund der besonderen Verwendung von Tieren entspricht dies nicht dem grundsätzlich erhöhten Risiko, dass Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die verpflichtende Aufnahme jährlicher Kontrollen aller Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, ist ein zielführendes Mittel, um Verstöße frühzeitig zu verhindern.

Der Bundesregierung scheint es salopp ausgedrückt, egal zu sein, ob Tiere leiden, verenden oder einfach unter Qualen, Leid ertragen. Diese Regierung ist so nicht mehr würdig, unsere Demokratie zu schützen und diese zu verteidigen. Sie schadet nicht nur wissentlich unserer Demokratie, sondern sie ist sich ihrer Verantwortung lange überdrüssig und setzt sich über die Anordnungen von Gerichten und Anordnungen der Europäischen Union hinweg.

Die neuen Regelungen hätten bereits ab dem 1.1.2013 gelten müssen.

Frau Dr. Julia Strubenbord hat in ihrer Stellungnahme erneut darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen gem. Art. 61 der Richtlinie bereits ab dem 1.1.2013 hätten gelten müssen. Der Schaden, der durch die seither verflossenen acht Jahre entstanden ist, sollte wenigstens für die Zukunft zeitlich so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Die aktuelle Regierung ist nicht ausgestiegen, im Gegenteil, die Tierversuche nahmen sogar noch zu!

Was macht die CDU und SPD noch, nach der Wahl am 26.09.2021?

Mit Schrecken werden wir das abwarten müssen, sollten diese beiden Parteien wieder die Regierung bilden. Aber auch die Grünen müssen jetzt zeigen, dass sie ein „weiter so“ in keiner Form mehr tolerieren, zum Wohle der Demokratie und der Wähler*innen!

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Aktuelles Gutachten zeigt: Bundesregierung verweigert Versuchstieren nach wie vor elementarsten Schutz und verstößt gegen europäisches Recht! von Marc Sommer ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

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