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Was Journalist*innen dürfen, können, müssen

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Sage ruhig Deine Meinung, nur kennzeichne anständig und sei sparsam mit einer eigenen Meinung.

Die Rechte und Pflichten von Journalisten sind in vielen Ländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. In Deutschland sind diese Rechte und Pflichten zum Beispiel im Grundgesetz und im Presserecht verankert.

Rechte von Journalist*innen

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Recht umfasst auch die Pressefreiheit. Journalisten haben demnach das Recht, Informationen zu sammeln, zu recherchieren und zu veröffentlichen. Das bedeutet auch, dass sie das Recht haben, Zugang zu öffentlichen Informationen und Quellen zu erhalten.

Pflichten von Journalist*innen

Journalisten haben jedoch auch eine Verantwortung, ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass ihre Berichterstattung wahrheitsgemäß und sachlich ist und dass sie die Persönlichkeitsrechte Dritter respektieren.

Das deutsche Presserecht regelt die Rechte und Pflichten von Journalisten in Bezug auf ihre Arbeit. Zum Beispiel enthält das Presserecht Bestimmungen über die Auskunftsrechte von Journalisten, das Schutzbedürfnis von Informanten sowie das Recht auf Gegendarstellung.

Ein weiteres Beispiel ist das Landespressegesetz von Nordrhein-Westfalen, das speziell für diese Region in Deutschland gilt. Es legt unter anderem fest, dass Journalisten das Recht haben, bei öffentlichen Veranstaltungen anwesend zu sein und darüber zu berichten. Gleichzeitig müssen sie aber auch sicherstellen, dass sie nicht in die Persönlichkeitsrechte anderer Personen eingreifen oder das Ansehen von Personen oder Institutionen ungerechtfertigt schädigen.

Stelle Deine Fragen auch an den Staat

Journalisten haben das Recht, bei öffentlichen Stellen wie dem Finanzamt, dem Haushaltsausschuss oder dem Bürgermeisterbüro Informationen zu erfragen, um ihre Arbeit als Wachhund und vierte Gewalt in der Demokratie ausführen zu können. Dieses Recht auf Auskunft beinhaltet auch den Zugang zu Dokumenten wie dem Grundbuch oder dem Schuldnerverzeichnis, sofern die Journalisten nachweisen können, dass ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht.

Allerdings gibt es auch Grenzen für dieses Recht. Zum Beispiel kann die Polizei das genaue Sicherheitskonzept einer Großveranstaltung aus Gründen der Sicherheit zurückhalten. Wenn es um Geschäftsgeheimnisse geht (z.B. eine private Firma), können Verträge,  Details wie den Kaufpreis als vertraulich kennzeichnen. Politiker dürfen in nicht-öffentlichen Sitzungen zu Staatsgeheimnissen (Verschlusssachen), Fragen der nationalen Sicherheit oder Geschäftsgeheimnissen beraten, zu denen auch Journalisten keinen Zugang haben, aus gutem Grund.

Oberste Priorität: Schütze Deine Informant*innen

Journalisten haben die Aufgabe, Informationen zu sammeln und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Manchmal enthüllen sie dabei Dinge, die andere lieber geheim gehalten hätten, wie zum Beispiel die Angelegenheit, die Affäre des RBB oder wenn ein, selbst Journalist, seinen Einfluss, seine Stellung missbraucht, um andere Menschen beispielsweise zu stalken oder auszuspionieren.

In solchen Fällen können Journalist*innen vor Gericht zitiert werden, um preiszugeben, von wem sie ihre Informationen erhalten haben. Ähnlich wie Anwälte die Vertraulichkeit ihrer Mandanten schützen, schützen Journalisten die Identität ihrer Informanten. Hierbei unterstützt sie das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht.

Schreibe keine Lügen, keine schädlichen oder gar strafrechtlich bewehrten Dinge! Und sein niemals, unter gar keinen Umständen ein Täter!

Um die Meinungs- und Pressefreiheit auszuüben, müssen Journalisten sich immer an Recht und Gesetz (vor allem an die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte) halten. Es ist nicht erlaubt, einfach grundlos zu behaupten, dass ein örtlicher Baulöwe arme Mieter vor die Tür setzt. Experten nennen solche falschen Behauptungen „unwahre Tatsachenbehauptung“. Betroffene können von Medien verlangen, solche Behauptungen zu unterlassen und sie im Zweifelsfall sogar auf Schadenersatz verklagen. Die Journalistin Juliane Wiedemeier hat das in ihrem Artikel vom 08.02.2019 (https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/rechte-und-pflichten-von-journalisten-100.html) beim MDR bereits sehr gut ausformuliert.

Aber was genau bedeutet „unwahr“? Hat ein Vermieter wirklich keine Nebenkosten bezahlt und bei den Mietern wird die Heizung und das Wasser abgestellt? Jeder, der Gegenstand einer Berichterstattung war und sich falsch dargestellt fühlt, hat das Recht auf eine Gegendarstellung. Medien müssen veröffentlichen, was die andere Seite für wahr hält. Boulevardmagazine berichten oft über derartige Fälle, zum Beispiel wenn ein Star behauptet, Schuld zu sein an einer Scheidung oder wenn sich Stars gegenseitig versuchen, in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung mit Schmutz zu besudeln, wie es schon bei großen Filmstars vorgekommen ist.

Das Medium ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Sichtweise zuzustimmen. In solchen Fällen kann unter einer Gegendarstellung stehen: „Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung“. Es wäre aber genauso möglich, zu sagen: „Der Star hat recht“. Der MDR z.B. darf gesetzlich keine Anmerkungen der Redaktion hinzufügen, zumindest nicht am selben Tag.

Auch „Beleidigungen“ also eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person, sind nicht erlaubt. Es ist problematisch, wenn ein Sternchen mit dessen körperlichem Aussehen beleidigt wird. Wo genau die Grenze zwischen kritischem Meinungsjournalismus und unsachlicher Beschimpfung verläuft, wird jedoch im Einzelfall vor Gericht entschieden.

Sorgfalt ist nicht nur eine Erwartung, sondern eine Pflicht

Journalist*innen sollen ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig ausführen, wenn sie „professionell“ klingen wollen. Dies wird als journalistische Sorgfaltspflicht bezeichnet und umfasst das Erfassen und Aufschreiben aller relevanten Informationen zu einem Thema, ohne wichtige Details auszulassen, weil man zum Beispiel bald Mittagspause machen möchte oder weil es nicht in die eigene Tendenz passt. Außerdem ist es wichtig, dass Journalisten immer beide Seiten einer Geschichte hören, sei es von Mietern und Vermietern, Regierung und Opposition oder von Bademeistern und denjenigen, die Arschbomben verursachen. Zusätzlich gehört es zur journalistischen Sorgfaltspflicht, die Fakten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie korrekt sind. Aber auch hier muss unbedingt bedacht werden: Auch Journalist*innen sind Stalkern ausgesetzt und die Täter sind sehr einfallsreich, wenn es um die Zerstörung einzelner Opfer geht. Es ist für die Opfer ein sehr schrecklicher Leidensweg. Journalist*innen müssen vorsichtig walten lassen, den Tätern keine Bühne zu geben oder diese gar zu schützen oder zu unterstützen. Stalker haben in vielen Fällen, ihre Opfer so weit zerstört, dass Opfer Suizid begangen haben. Der Täter darf also nicht als „Held“ eine Bühne bekommen oder gar verharmlost werden.

Achte und beachte Grenzen

Je weniger bekannt eine Person ist, desto wichtiger ist es, ihre Privatsphäre zu schützen. Es ist nicht akzeptabel, jemanden ohne seine Erlaubnis zu filmen (auch wenn dieses in Zeiten von Handy und Social Medial üblich scheint), der im Park spazieren geht und sich entspannt. Wenn sich jemand jedoch zu einer Demonstration (also einer öffentlichen Veranstaltung) oder einer anderen Veranstaltung im öffentlichen Raum begibt, sollte er oder sie sich nicht wundern, wenn er oder sie in den Nachrichten auftaucht. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss damit rechnen, dass er auch gefunden wird. Auch hier erneut der Hinweis: Stalker wollen ihre Opfer isolieren. Sie haben die Absicht, das Opfer so gut es geht unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Grenzen kennen Stalker nicht!

Selbst Menschen, „Kunstfiguren“, Menschen des öffentlichen Lebens haben das Recht auf Privatsphäre. Es ist nicht erlaubt, einfach über ihre Familien und Freizeitaktivitäten zu berichten, es sei denn, sie haben diese selbst öffentlich gemacht oder es besteht ein öffentliches Interesse (öffentliches Interesse ist immer dann gegeben, wenn Belange das Gemeinwohl bezeichnen). Was genau erlaubt ist und was nicht, wird im Einzelfall vor Gericht entschieden.

Halb soviel ist viel besser als grenzenlos

Menschen, die vor Gericht landen, haben ein besonderes Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit. Obwohl Verhandlungen öffentlich sind und Journalist*innen darüber berichten dürfen, müssen die Identität und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen geschützt werden. Bei Opfern von Straftaten, wie beispielsweise Stalking, homofeindliche Angriffe, dürfen Journalist*innen beispielsweise keine Informationen preisgeben, die zu einer eindeutigen Identifikation führen können. In einer kleinen Stadt kann es ausreichen zu wissen, dass eine 38-jährige Tierärztin Opfer einer gefährlichen Körperverletzung wurde, um ihre Identität zu offenbaren. In diesem Fall sollten Journalist*innen auf die Nennung von Alters- und Berufsangaben verzichten und stattdessen einfach von der „Betroffenen“ oder „Frau“ sprechen.

Auch Täter haben Rechte, insbesondere das Recht, nicht vorverurteilt zu werden, auch nicht, wenn alles gegen den Beschuldigten, Angeklagten spricht. Journalisten sollten neutral berichten und Verdächtige nicht als Täter bezeichnen, solange ihre Schuld nicht eindeutig bewiesen wurde. Daher müssen Journalist*innen, wenn sie selbst Opfer von Stalking wurden, den Täter nicht selbst in den Artikeln erwähnen oder versuchen „neutral“ an die Sache heranzugehen. Das funktioniert nicht.

Immer folgende Frage stellen: Wie findet das mein/e Freund*in, Vertraute/r

Nicht alle Regeln für Journalisten sind gesetzlich festgelegt oder es gibt nicht für alles rechtskräftige Urteile. Einige sind einfach eine Frage der guten Erziehung, der Sozialisierung. Beispiele dafür sind, niemanden zu beschimpfen, keine bewussten Lügen zu verbreiten und nicht korrupt zu sein. Der Pressekodex kann eine nützliche Orientierungshilfe darstellen (nur ist dieser freiwillig und hat bedauerlicherweise keinen „Muss-Charakter“), was akzeptables Verhalten angeht. Es handelt sich dabei um einen Ehrenkodex, der von Medienvertretern selbst entwickelt wurde.

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Angelehnt an dem Artikel aus: von Juliane Wiedemeier, Stand: 08. Februar 2019 als Inspiration dieses Artikels. Der Artikel von der Kollegin Juliane Wiedemeier wurde veröffentlicht beim MDR und gehört auch in die Erinnerung von 2023 😉

https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/rechte-und-pflichten-von-journalisten-100.html

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